Im Rahmen der Jugendhilfe erbringen wir Leistungen nach §§ 27, 34, 35a, 41 KJHG sowie vereinzelt nach SGB VIII. Mit der Anerkennung als Jugendhilfeeinrichtung können wir deshalb unseren Urspringschülern und Schülerinnen auch in schwierigen Zeiten oder bei persönlichen Themen helfen und mit einem professionellen Therapieangebot zur Seite stehen. Die Möglichkeiten zur Beteiligung öffentlicher Kostenträger an den Internatskosten sind im Sozialgesetzbuch verankert. Die Urspringschule bietet bundesweit anerkannte Leistungen im Rahmen der dort beschriebenen Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe. Der soziale Dienst prüft mit Ihnen und uns, ob dieses Angebot für Ihr Kind geeignet und notwendig ist. Lassen Sie sich beraten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes schicken wir unsere Leistungs- und Entgeltvereinbarung auf Anfrage gerne zu.