Die Urspringschule ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie bekommt als Schule in freier Trägerschaft einen Teilzuschuss des Landes Baden-Württemberg, der sich ausschließlich aus den reinen Kosten für Unterricht und Lernmittel vergleichbarer Schulen in staatlicher Trägerschaft errechnet.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Elternbeiträge werden vom Vorstand der Urspringschule als Jahressatz für ein Schuljahr festgelegt. Die Zahlungsverpflichtung für das Schuljahr endet jeweils zum 31. Juli eines Kalenderjahres, unabhängig vom Sommerferienbeginn bzw. den abgelegten Abiturprüfungen. Die Umlage kann jahresweise (mit 3 % Skonto) oder monats- bzw. quartalsweise (= 3 Monate) gezahlt werden. Sie entspricht unter Einrechnung des jeweiligen staatlichen Zuschusses den tatsächlichen Kosten eines vollen Schuljahres. Sind gleichzeitig mehrere Geschwister an der Urspringschule, so zahlt nur ein Kind voll, seine Geschwister erhalten 20 % Ermäßigung. Bei Abschluss des Schul- und Erziehungsvertrages wird ein Aufnahmebeitrag fällig; außerdem eine Kaution, die bei Vertragsbeendigung zurückerstattet wird. Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können 30 % der reinen Schulkosten (ausschließlich der Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser sogenannte Schulkostenanteil kann durch die Schule bescheinigt werden. Dies gilt auch für Betreuungskosten, die die Schule bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes bescheinigen darf.Aus dem Stiftungsaufkommen, aus Spenden und zweckgebundenen Zuschüssen erwachsen der Urspringschule Mittel für den Stipendienfond, aus dem satzungsgemäß auf begründeten Antrag Teilstipendien gewährt werden können. Die Vergabe von Teilstipendien ist daran geknüpft, dass sich der Stipendiat in besonderer Weise für unsere Schul- und Internatsgemeinschaft einsetzt. Hier zählen gute schulische Leistungen ebenso wie besonderes Engagement und Qualifikationen im sportlichen oder sozialen Bereich. Die Stipendienhöhe richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern. Der regelmäßig erwartete Mindestzahlbetrag liegt bei 2/3 des regulären Elternbeitrags. Bei für die Urspringschule besonders interessanten Bewerbungen kann die Stipendienhöhe auch bis zur Hälfte des regulären Beitrags betragen. Stipendien werden nur für ein Schuljahr vergeben und jährlich überprüft.
Da es sich bei der Urspringschule um ein allgemeinbildendes Gymnasium mit besonderer religiöser Prägung und besonderem pädagogischem Profil handelt, besteht ab der 10. Klassenstufe die Möglichkeit, einen BAföG-Zuschuss zu den Kosten der auswertigen Unterbringung zu beantragen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 5406/14) hat am 12.02.2015 hierzu zuletzt festgehalten, „dass die Urspringschule in Schelklingen eine staatlich anerkannte Ersatzschule ist (…), die insbesondere mit einem besonderen pädagogischen Profil ausgestattet ist. Hinter dem besonderen pädagogischen Profil steht jedoch ein ausgeprägtes religiöses Erziehungsziel, das die Grundlage des gesamten Einrichtungskonzepts darstellt und das sich in verschiedener Hinsicht ausdrückt.“
Die Urspringschule ist als Schule mit besonderem pädagogischem Profil durch das Regierungspräsidium Stuttgart in das Ausbildungsstättenverzeichnis Baden-Württemberg (www.ausbildungsstaetten-bw.de) aufgenommen. Die Internatskosten sind nach der „Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (HärteV)“ förderungsfähig. Der einkommensabhängige Höchstbetrag des Zuschusses (kein Darlehensanteil) beträgt derzeit ca. 2.000 EUR monatlich.
Der optionale Elternbeitrag für Internatsschüler deckt zusätzlich zu den Leistungen für Schüler im Urspring-Ganztagsprofil auch die Kosten für Frühstück und Abendessen, für Wochenendbetreuung und selbstverständlich für Beherbergung und Betreuung über Tag und Nacht.
Das Internat kann von Schülerinnen und Schülern aus Grundschule, Gymnasium und Aufbaugymnasium besucht werden.
INFORMATIONEN FÜR DAS SCHULJAHR 2024/2025 (Stand 02.05.2024)
Internatsschüler
Elternbeitrag für Unterricht, Verpflegung, Urspring-Profil sowie Beherbergung und Betreuung.monatlich | im Quartal | jährlich | |
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Grundschule (3.-4. Kl.) | 3.560,00 € | 10.680,00 € | 42.720,00 € |
Gymnasium (5.-12. Kl.) | 3.560,00 € | 10.680,00 € | 42.720,00 € |
Aufbaugymnasium (11.-13. Kl.) | 3.560,00 € | 10.680,00 € | 42.720,00 € |
Beachten Sie bitte die Informationsblätter als Vertragsgrundlage.